Schalldämpfer von ASE UTRA, A-TECGehörschäden? - Hiermit nicht! Die bei Schusswaffen auftretende Schallemission erreicht bei Verwendung normaler Büchsenmunition Spitzenpegel bis 160 dB und hinterlässt dem Gehör bleibende Schäden. Schalldämpfer reduzieren den Schussknall an der Laufmündung je nach Modell um bis zu 40 dB! Eine derartige Reduzierung ist für das menschliche Ohr deutlich spürbar, da eine Verringerung um 10dB als nur noch halb so laut empfunden wird! Das Gehör von Mensch und Tier wird geschützt und gerade für Förster und Berufsjäger, im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, eine schonende Maßnahme. Weniger Rückstoß, weniger oder gar kein Mündungsfeuer und sogar eine leichte Präzisionsverbesserung können positive Nebeneffekte sein! Gesetzeslage Schalldämpfer stehen in Deutschland wesentlichen Teilen von Schusswaffen gleich (WaffG, Anlage 1, Ziffer 1.3 in Verbindung mit § 4 und § 10 Abs. 1). Der Besitz von Schalldämpfern ist gesetzlich nur dann erlaubt, wenn dieser in die Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Zum Erwerb benötigen Sie in der Regel einen entsprechenden Voreintrag in Ihrer Waffenbesitzkarte. Genehmigungen für den Erwerb eines Schalldämpfers erhalten Sie von Ihrer Erlaubnisbehörde. Hier muss ein entsprechendes Bedürfnis glaubhaft gemacht werden. Bitte beachten Sie ebenso die gültigen Landesjagdgesetze! BITTE BEACHTEN SIE DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN! |
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02.12.2015 - Flüstertüten auf dem Vormarsch - Nächstes Land gibt Schalldämpfer frei Nachdem Bayern es 'Privatjägern' ermöglicht hat und in NRW ein Präzedenzfall geschaffen wurde, folgt nun ein weiteres Bundesland mit der Freigabe... Wie eine Pressesprecherin des Innenministeriums von Brandenburg auf Nachfrage von jagderleben bestätigte, können Jägerinnen und Jäger des Landes ab sofort die Genehmigung eines Schalldämpfers bei der zuständigen Polizeibehörde beantragen. Allen Anträgen werde stattgegeben. Damit folgt das Ministerium den Kollegen aus Bayern. Man habe die Entwicklungen zuvor im Freistaat beobachtet und sei somit der Entscheidung gefolgt. Ähnlich wie in Bayern war es bisher überwiegend Berufsjägern und Förstern in Einzelfällen gestattet, Schalldämpfer zu verwenden. Einige Grünröcke wehrten sich gegen diese Haltung und klagten gegen die Versagung, wie zuletzt auch in Nordrhein-Westfalen (siehe PIRSCH 20/2015, Seite 91). Nachdem das Bundeskriminalamt keine Gründe gegen die Verwendung sieht, folgen nun offenbar immer mehr Beamte dem vorgebrachten Argument des Gesundheitsschutzes. Quelle: jagderleben.de 10.08.2015 - Bayern liberalisiert Dämpfergenehmigungen!
http://artikel.jagd-mit-schalldaempfer.de/Ausnahmeregelung_Bayern.pdf 16.09.2015 - Wild und Hund Sonderdruck "Schalldämpfer" als PDF erhältlich! ![]() Im Paul Parey Verlag erschien ein Sonderdruck zum Thema "Schalldämpfer". Dieser enthält die wichtigsten Fragen zu Funktion; Aufbau und Wirkung des Schalldämpfers werden geklärt. Einzigartig ist auch der große Produkttest von 82 Schalldämpfern. Diesen Sonderdruck können Sie beim Paul Parey Verlag als PDF für nur 0,89 € erwerben. Link: Paul Parey ePaper-Shop |
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ASE UTRA aus Finnland ist einer der größten Schalldämpferproduzenten der Welt mit einer Produktionsmenge von weit über 10.000 Stück pro Jahr. Sowohl Sportschützen und Jäger als auch Militär und Polizei auf der ganzen Welt vertrauen auf Schalldämpfer und Mündungsbremsen „Made in Finland“. Ase Utra Herstellerseite |
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Der norwegische Hersteller A-Tec produziert hochqualitative Schalldämpfer für Jäger, Sportschützen und den taktischen Markt. Dabei legen die Entwickler großen Wert auf Innovation, Qualität und Funktionalität. Seit 2011 wurde der Maschinenpark stetig vergrößert, um sich nun auch im internationalen Markt einen Namen machen zu können. Alle Produkte von A-Tec werden in Norwegen entwickelt, produziert und ausführlich getestet! A-TEC Herstellerseite |
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Produktübersicht Schalldämpfer A-TEC & ASE UTRA ![]() ![]() ![]() ![]() |